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HAUPT- UND ABGASUNTERSUCHUNG
Jeden Montag und Mittwoch Argentinische Allee 49 nach Terminvereinbarung.
Jeden Dienstag und Donnerstag Neue Straße 10 nach Terminvereinbarung.
Als anerkannter Prüfstützpunkt der Dekra organisieren wir für Sie die Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO und führen die Abgasuntersuchung (AU) durch.
JETZT TERMIN VEREINBAREN
HU-FRISTEN
Einhaltung und Überziehung der HU-Frist
Die Hauptuntersuchung muss in der Regel alle 24 Monate erfolgen. Ab einer Terminüberschreitung von mehr als zwei Monaten, wird Ihnen ein Aufpreis von 20 Prozent auf den Hauptuntersuchungspreis berechnet, da das Fahrzeug nun intensiver geprüft werden muss. Wer mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Prüfplakette in eine Verkehrskontrolle gerät dem drohen je nach Schwere Verwarn-, Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die ohne gültige Prüfplakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind. Bei Unfällen, die auf mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen sind, wird die Kfz-Versicherung Regressansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter geltend machen.
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld kosten.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) wird vom Gesetzgeber das Überziehen der HU wie folgt geahndet: